Petition zur Beförderungspflicht für E-Mobile

5. September 2016

Heute ist die Petition des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), mit der ein genereller Beförderungsanspruch für Menschen mit Behinderung und deren Hilfsmittel gefordert wird, gestartet und kann unterzeichnet werden.
Seit Herbst 2014 häufen sich in Deutschland die Fälle, wonach Fahrer von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen oder Straßenbahnen ihrer regionalen Verkehrsbetriebe nicht mehr befördert werden. Immer häufiger werden auch Elektrorollstühle von der Beförderung ausgeschlossen.

Leidtragende sind viele Millionen Menschen, die aufgrund einer Körperbehinderung oder einer altersbedingten Mobilitätseinschränkung, auf die Nutzung ihrer Hilfsmittel in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe angewiesen sind. Ihnen wird damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer Diskriminierung entspricht.

Da es bislang keine bundeseinheitliche Regelung über den Umgang bei der Mitnahme von Elektromobilen und Elektrorollstühlen in Bussen und Bahnen gibt, besteht eine Rechtsunsicherheit.

Derzeit muss gegenüber jedem einzelnen Verkehrsbetrieb, der die Mitnahme von Elektromobilen ausgeschlossen hat, das Recht auf Mitnahme außergerichtlich und  gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Aufgrund der gegensätzlichen Interessenslagen, einerseits der Diskriminierungsschutz, andererseits die Sicherheits- sowie Haftungsfragen, wird es jedoch immer zu Einzelfallentscheidungen kommen. Eine einheitliche Rechtsprechung ist momentan nicht gegeben..

Ziel der Petition ist es, eine Beförderungspflicht auch für Elektromobile in Bussen und  Bahnen gesetzlich festzuschreiben und dass der Bundestag folgende Änderungen beschließt:

  • einheitliche gesetzliche Definitionen der Elektromobile
  • Festschreibung der Voraussetzungen für die sichere Beförderung von Elektromobilen
  • die Verpflichtung und Kontrolle zur Umsetzung von Barrierefreiheit durch die Verkehrsbetriebe

Um eine öffentliche Anhörung zu erreichen, benötigt der BSK 50.000 Unterzeichner innerhalb der nächsten 4 Wochen. Die Petition kann hier unterzeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/…/…/_22/Petition_67303.html

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