Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

12. Januar 2015

Seit dem 1. Januar 2015 gilt das erste Pflegestärkungsgesetz. Es soll Leistungsverbesserungen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro für rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige bringen. Leistungsbeträge werden in den meisten Fällen um 4 Prozent steigen.

Unter anderem gibt es zehn Tage bezahlte Auszeit für pflegende Angehörige und einen Rechtsanspruch auf die 24-monatige Familienpflegezeit.

Alters- und behindertengerechter Umbau wird zukünftig mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme statt bisher 2.557 Euro gefördert. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu 10.228 Euro jetzt bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme erhalten. 

Um die Pflegesituation in den stationären Einrichtungen zu verbessern, sollen insgesamt 510 Millionen Euro für zusätzliche Betreuungskräfte bereitgestellt werden: Das würde einen Anstieg von derzeit rund 25.000 auf dann bis zu 45.000 Betreuungskräfte möglich machen.

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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