Die Klage des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) gegen die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) wurde mit Urteil vom 12. August abgewiesen. Hintergrund war das von der KVG im Herbst 2014 ausgesprochene Mitnahmeverbot von Elektromobilen (E-Scootern) in den Fahrzeugen der KVG.
In Ihrer Urteilsbegründung sieht die Kammer grundsätzlich einen Anspruch auf Beförderung, einschließlich der Elektromobile. Jedoch seien die Sicherheitsinteressen aller Fahrgäste abzuwägen und gegenüber zu stellen, teilte die Pressestelle des Landgerichts mit und fügte hinzu „das Recht der Fahrgäste auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit geht diesem Anspruch vor“.
Die Kieler Verkehrsgesellschaft sei nach dem Urteil des Landgerichts nicht dazu verpflichtet, eigene Sicherungssysteme für Elektromobile in ihren Fahrzeugen zu installieren.
Das Gericht sieht jetzt die Aufgabe beim Gesetzgeber, entsprechende Vorschriften zu erlassen damit bundesweit einheitliche Sicherungssysteme in Bussen und Bahnen angebracht werden.
„Natürlich sind wir jetzt erst einmal enttäuscht, werden uns aber weitere Schritte vorbehalten“, betont Heike Witsch, ÖPNV-Expertin beim BSK. Für sie ist es jetzt der richtige Zeitpunkt die Politik und den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen: „Wir bereiten gerade eine Petition vor, die zum Ziel hat, diesen diskriminierenden Beförderungsausschluss zu klären und Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Menschen mit ihren Hilfsmitteln in ÖPNV-Fahrzeugen mitfahren können“.
Sehen Sie hier ein Interview mit unserem Mitglied Andreas Reigbert zum Urteil des Kieler Landgerichts: Schleswig-Holstein Magazin.