Ab dem 1. Januar 2017 gilt eine HVV-weite Regelung für die Mitnahme von sogenannten „E-Scootern“ in den Bussen der Verkehrsunternehmen. Dabei sind bestimmte technische Standards einzuhalten: Der E-Scooter muss vierrädrig sein, darf mit aufsitzender Person nicht mehr als 300 kg wiegen und nicht über 1,20 m lang sein. Außerdem müssen E-Scooter rückwärts an die Prallfläche der Busse gestellt werden.
Der HVV bietet mit Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) allen E-Scooter-Nutzern kostenlose Schulungen zur sicheren Mitfahrt in Bussen an. Die Teilnehmer erhalten anschließend einen Pass sowie eine Plakette zur Anbringung an das Fahrzeug. Die LAG (www.lagh-hamburg.de) bietet darüber hinaus auch gesonderte Einzeltrainings an, um unerfahrene E-Scooter-Nutzer auf die Schulungen vorzubereiten.
Ab dem 1. Januar 2017 müssen E-Scooter-Nutzer für die Mitnahme in den HVV-Bussen Pass und Plakette mitführen.
Weitere Informationen erhalten Interessierte ab sofort unter www.hvv.de/service/mobilitaet-fuer-alle/schulungen und im HVV-Flyer. Darüber hinaus können unter der Telefonnummer 040/72594-186 (dienstags 9-12 Uhr, donnerstags 14-17 Uhr) aktuelle Termine und Orte der Schulungen erfragt werden.
Hintergrund: Ein im Auftrag der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) erstelltes Gutachten hat im Jahr 2014 nachgewiesen, dass E-Scooter in Linienbussen in bestimmten Situationen durch Kippen oder Rutschen eine Gefahr darstellen können. Daraufhin wurde in einigen Städten ein genereller Ausschluss von E-Scootern in Bussen beschlossen. Der HVV vermeidet mit seiner Mitnahmeregelung diesen vollständigen Ausschluss und trägt gleichzeitig den Ergebnissen des Gutachtens Rechnung.
Lesen Sie dazu auch den Artikel im Hamburger Abendblatt vom 15./16. Oktober 2016, in dem sich unser Mitglied Andreas Reigbert kritisch zur HVV-Regelung äußert.