Die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode vorgenommen, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln und ein Bundesteilhabegesetz vorzulegen, das ab 01.01.2017 stufenweise in Kraft treten soll. Auch wenn wir die fachlichen Ziele unterstützen, lehnen wir das Gesetz in seiner jetzigen Form ab, weil die geplanten Maßnahmen diesen Zielen nicht gerecht werden.
Das Bundesteilhabegesetz schränkt die Rechte der Menschen mit Behinderung ein – erfüllt damit nicht die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und bleibt weit hinter den, durch den umfangreichen Anhörungsprozess geweckten, Erwartungen zurück. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind ebenfalls viele Maßnahmen geplant, die die Qualität der Arbeit einschränken. Die positiven Ansätze des Gesetzentwurfes wiegen diese und viele andere Verschlechterungen bei weitem nicht auf.
Den Gesetzesentwurf und viele weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Paritätischen Gesamtverbandes.