Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein hat am 11. Dezember in seinem Urteil festgestellt, dass das Beförderungsverbot für E-Scooter im öffentlichen Personennahverkehr nicht pauschal ausgesprochen werden darf.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat sich seit über einem Jahr dafür eingesetzt, dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die auf einen E-Scooter angewiesen sind, nicht von heute auf morgen von der Beförderung ausgeschlossen werden dürfen. Wir hoffen, dass sich dieses Urteil auch auf die Regelungen der Verkehrsbetriebe in Hamburg auswirken wird.
Die vollständige Pressemeldung des BSK e.V. können Sie hier nachlesen: Beförderungsverbot von E-Scootern.